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Ferienhäuser Tschechische Republik
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Böhmisch Sächsische
Schweiz, Lipno Stausee, Riesengebirge |
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Information
zur Einreise in
die Tschechische Republik |
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- Einreisebestimmungen -
besondere
Zollvorschriften - besondere strafrechtliche
Vorschriften |
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| Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige |
| Deutsche Touristen können bis zu 90 Tagen mit
gültigem Personalausweis oder Reisepass visumsfrei in die |
| Tschechische Republik einreisen. Für längere
Aufenthalte muss bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung |
| ein Visum beantragt werden. |
| Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
im Reisepass eines begleitenden Elternteiles eingetragen, so können |
| diese ohne eigenes Reisedokument mitreisen.
Alle Reisedokumente müssen noch bei der Ausreise 90 Tage |
| gültig sein. Passersatzpapiere und
Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den Grenzbehörden bei der
Einreise |
| nicht anerkannt. |
| Seit dem 1.1. 2000 kann bei der Einreise u.a.
ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten |
| Aufenthaltes und für die Rückreise sowie einer
in Tschechien gültigen Krankenversicherung gefordert werden. |
| Dieser Nachweis kann außer durch Bargeld auch
durch Kreditkarten, Hotel - Vouchers, Flug - oder Bahntickets etc. |
| erbracht werden. Ab dem 1.9.2002 besteht
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechien |
| ein Sozialversicherungsabkommen.
Über die Modalitäten für den Versicherungsfall erkundigen |
| Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen
Krankenkasse. |
| In Bezug auf das neue Ausländergesetz für
die
Tschechische Republik könnte die Grenzpolizei auch für die
visafreien |
| Reisenden die Ausstellung einer
Bescheinigung über den Grenzübertritt ( s.g. Passierschein )
verlangen. Halten Sie |
| bitte zu diesem Zweck zwei Passbilder
bereit. |
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| Einreisebestimmungen nach Tschechien für
Staatsangehörige anderer Länder |
| Für Staatsangehörige anderer Länder
besteht Pass- oder z.T. auch Visumspflicht. |
| Sind Kinder bis zum vollendeten 15.
Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteiles
eingetragen, so können |
| diese ohne eigenes Reisedokument
mitreisen. Alle Reisedokumente müssen noch bei der Ausreise 90Tage
gültig sein |
| Seit dem 1.1.2000 kann bei der Einreise
ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten |
| Aufenthaltes und für die Rückreise
gefordert werden. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch
Kreditkarten, |
| Hotel- Vouchers, Flug- oder Bahntickets
etc. erbracht werden. Ebenfalls ist eine für die Tschechische
Republik |
| gültige Krankenversicherung nachzuweisen. |
| In Bezug auf das neue Ausländergesetz in
Tschechien könnte die Grenzpolizei auch für die |
| visafreien Reisenden die Ausstellung einer
Bescheinigung über den Grenzübertritt ( s.g. Passierschein )
verlangen. |
Halten Sie bitte zu diesem Zweck zwei
Passbilder bereit.
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Besondere Zollvorschriften |
| Einfuhr von Waren in die
Tschechische Republik |
| Im Reiseverkehr ist zoll - und
abgabenfrei die Einfuhr von Waren, die keinen
kommerziellen Charakter haben und |
| deren Gesamtwert nicht 6000,- CZK
( bzw. 3000,-CZK bei Personen unter 15 Jahre ) pro Person
überschreitet. |
| darunter höchstens |
| - 200 Zigaretten oder 250g
Rauchtabaks oder 100 Zigarillos 50 Zigarren ( 1 Zigarre
max. 3g pro Stück ) |
| diese Befreiung gilt für Personen
ab 15. Lebensjahr |
| - 1 Liter Spirituosen, Likör oder
Sekt oder 2 Liter Wein |
| diese Befreiung gilt nur für
Personen ab dem 18. Lebensjahr |
| - 50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau
de Toilette |
| Gleiches gilt für Gegenstände zum
persönlichen Gebrauch ( z. B. Kleidung, Walkman, Radio )
sowie zur Einreise |
| benutzte Fahrzeuge. Diese müssen
jedoch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. |
| Die Einfuhr von Devisen ist
unbeschränkt möglich. Sollten aber die größeren Barbeträge
sowie Reisecheques den |
| Wert von 200000,-CZK ( ca. 6000
Eur ) überschreiten, unterliegt dies einer Meldepflicht.
Die dazu dienenden |
| Formblätter sind bei den
Zollämtern erhältlich. |
| Die Einfuhr von Jagd. sowie
Sportwaffen ist nur mit entsprechende Genehmigung
möglich. Diese ist bei der |
| zuständigen tschechischen
Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in
der Regel ein |
| internationaler Jagd - sowie
Waffenschein vorzulegen sind. |
| Ausfuhr von Waren aus
Tschechien |
| Waren die keinen kommerziellen
Charakter haben dürfen im Touristenverkehr ohne eine
besondere |
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| Ausfuhrgenehmigung aus Tschechien ausgeführt werden, falls es sich nicht
um Sachen handelt, |
| die einer besonderen Regelung
unterliegen ( z.B. Kunstgegenstände, Antiquitäten usw. ). Eine
ausführliche |
| Auskunft in solchen Fällen gibt es bei
jedem Zollamt der Tschechische Republik. |
Einfuhr von Haustieren
| Für einen nicht 30 Tage
überschreitenden Aufenthalt benötigen Hunde, Katzen und
andere kleine fleischfressende |
| Tiere einen internationalen
Impfschein / Impfpass mit Impfung gegen Tollwut, die
mindestens ein Monat und |
| höchstens ein Jahr vor der
Einreise durchgeführt wurde. |
| Meerschweinchen, Hamster und
andere Nagetiere, Papageien und andere Vögel, Kriechtiere,
Lurche und |
| Aquariumfische dürfen in die
Tschechische Republik ohne eine veterinärärztliche
Bewilligung mitreisen. |
| Sollte der Aufenthalt die Dauer
von 30 Tagen überschreiten, ist eine durch das staatliche
Veterinäramt in Prag |
| ausgestellte Einfuhrbewilligung zu
beantragen. Ihren Antrag richten Sie an folgende
Anschrift: |
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Státní veterinární
správa Ceské republiky |
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Těšnov 17 |
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11705 Praha 1 |
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Tel.
00420/2/2181-2484 oder 2181-2570 Fax. 00420/2/2181-2974 |
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e-mail : zahr@svs.aquasoft.cz |
An der obigen Anschrift erfahren Sie auch
die Einreisebestimmungen für Pferde und andere hier nicht erwähnte
Tiere.
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| Besondere strafrechtliche
Vorschriften |
| Der Besitz von Drogen auch in
kleineren Mengen ist auch in Tschechien strafbar. In
militärischen Sperrzonen |
| sowie in der Regel in Museen und
sonstigen Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot. |
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